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Institution | Hochschulrektorenkonferenz |
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Titel | Zum Regierungsentwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes. Entschließung des 183. Plenums vom 10.11.1997. |
Quelle | Bonn (1997), 4 S. |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Monographie |
Schlagwörter | Krankenpflege; Akkreditierung; Rechtsstellung; Dienstleistung; HRK (Hochschulrektorenkonferenz); Hochschulausgaben; Hochschulautonomie; Hochschulrahmengesetz; Hochschulreform; Studienorganisation; Studiengang; Flexibilität; Koordination; Stellungnahme; Deutschland |
Abstract | 1. Die HRK begrüßt in ihrer Stellungnahme die Einigung von Bund und Ländern auf eine Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) und hebt die darin enthaltenen Fortschritte hervor. 2. Es wird darauf verwiesen, daß die HRG-Novelle nur ein erster Schritt zur Weiterentwicklung des Hochschulwesens ist und so gravierende Neuordnungen wie die individuelle Studienfinanzierung und das Dienstrecht noch zu regeln sind. 3. Die HRK fordert die Beteiligten auf, das Gesetzesverfahren wie vorgesehen abzuschließen, dabei aber noch eine Reihe von Änderungsvorschlägen zu berücksichtigen. Sie betreffen die Paragraphen 2, 5, 9, 11, 18, 19, 45, 58, 59, 61 bis 66 und werden mit Neuformulierungsvorschlägen kurz begründet. (HoF/Ko.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1999_(CD) |