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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelPromotion - Universitäten dürfen nicht überziehen.
QuelleIn: Die neue Hochschule, 37 (1996) 4/5, S. 45Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterLändervergleich; Fachhochschule; Universität; Hochschulgesetz; Promotion; Promotionsordnung; Studienerfolg; Wissenschaftliches Arbeiten; Anerkennung; Nachwuchsförderung; Hochschulabsolvent; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland
Abstract"Durch die Änderung der Hochschulgesetze sind die Universitäten aufgefordert, in den Promotionsordnungen Regelungen für einen unmittelbaren Zugang zur Promotion für besonders qualifizierte FH-Absolventen ohne zusätzlichen Erwerb des universitären Diploms zu schaffen". Einige Länder sehen ein Eignungsfeststellungsverfahren vor, andere lediglich ergänzende Studienleistungen in den Promotionsfächern bzw. verwenden allgemeine Regeln über Art und Umfang ergänzender Leistungen zur Promotion. Da diesbezügliche Regelungen von jeder Fakultät der Universitäten autonom festgelegt werden, wird diese Frage im Beitrag thematisiert. Es wird darauf orientiert, daß vor allem eine wissenschaftsbezogene Ergänzung des FH-Studiums im Zentrum stehen sollte. Hierzu werden zwei Beispiele aus der Praxis kurz dargestellt. Das eine entspricht den Vorstellungen, das andere wird als überzogen bewertet. (HOF/Text teilweise übernommen/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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