Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Promotion - Universitäten dürfen nicht überziehen. |
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Quelle | In: Die neue Hochschule, 37 (1996) 4/5, S. 45Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0340-448X |
Schlagwörter | Ländervergleich; Fachhochschule; Universität; Hochschulgesetz; Promotion; Promotionsordnung; Studienerfolg; Wissenschaftliches Arbeiten; Anerkennung; Nachwuchsförderung; Hochschulabsolvent; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland |
Abstract | "Durch die Änderung der Hochschulgesetze sind die Universitäten aufgefordert, in den Promotionsordnungen Regelungen für einen unmittelbaren Zugang zur Promotion für besonders qualifizierte FH-Absolventen ohne zusätzlichen Erwerb des universitären Diploms zu schaffen". Einige Länder sehen ein Eignungsfeststellungsverfahren vor, andere lediglich ergänzende Studienleistungen in den Promotionsfächern bzw. verwenden allgemeine Regeln über Art und Umfang ergänzender Leistungen zur Promotion. Da diesbezügliche Regelungen von jeder Fakultät der Universitäten autonom festgelegt werden, wird diese Frage im Beitrag thematisiert. Es wird darauf orientiert, daß vor allem eine wissenschaftsbezogene Ergänzung des FH-Studiums im Zentrum stehen sollte. Hierzu werden zwei Beispiele aus der Praxis kurz dargestellt. Das eine entspricht den Vorstellungen, das andere wird als überzogen bewertet. (HOF/Text teilweise übernommen/Ko.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |