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TitelCentrum für Hochschulentwicklung fordert umfassende Neuordnung des Hochschulzugangs.
QuelleIn: Wissenschaftsmanagement, 2 (1996) 3, S. 166Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0947-9546
SchlagwörterAufnahmeprüfung; Kosten; Hochschulbildung; Studium; Hochschulautonomie; Hochschulrecht; Hochschulzulassung; Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen; Hochschulwahl; Hochschule; Abbruch; Reform; Zentrum für Hochschulentwicklung; Student; Deutschland
AbstractIn der Bundesrepublik werden jährlich ein Viertel aller laufenden Ausgaben für die Hochschulen - 4,95 Milliarden von 22,27 Milliarden DM - in die hohe Zahl der Sudienabbrecher investiert. Mit dieser erschreckenden Zahl hat der Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung, Professor Detlef Müller-Böling, im Rahmen einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag seine Forderung nach einer umfassenden Neuordnung des Hochschulzugangs in Deutschland begründet und eine drastische Senkung der sogenannten "Drop-Out-Quote" gefordert. Ein neues Verfahren, das den Wettbewerb in der Lehre ernst nehme, verlange zum einen, daß die Hochschulen zukünftig um die Studierenden konkurrierten - offen und transparent mit Studiengängen von unterschiedlicher Art und Qualität. Zum anderen müßten aber auch die Studierenden die Möglichkeit haben, ihre Hochschule frei wählen zu können, erst dann eine zentrale Zuweisung der Studierenden über die ZVS erfolgen sollte, wenn ein Bewerber an drei Hochschulen seiner Wahl abgewiesen wurde. Den Hochschulen müßten weitreichende Kompetenzen bei der Auswahl der Studienbewerber übertragen werden, damit die Wissenschaftlichkeit der Ausbildung gesichert bleibe. Um die Studierfähigkeit der Bewerber besser feststellen zu können, sollten zukünftig etwa Auswahlgespräche oder Eignungstests stattfinden. Auch einfach nachprüfbare Eignungsvoraussetzungen wie Berufserfahrung oder die Belegung bestimmter Leistungskurse in der Oberstufe sollten eingesetzt oder in Kombination mit anderen Verfahren herangezogen werden. Der Vorschlag des Centrums für Hochschulentwicklung ist durch ein verfassungsrechtliches Gutachten des Konstanzer Juristen Professor Dr. Kay Hailbronner geprüft. (HOF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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