Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Löwer, Wolfgang |
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Titel | Der richtige Weg zur Reform? Hochschuleingangsprüfungen aus juristischer Perspektive. |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 3 (1996) 12, S. 629-631Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Aufnahmeprüfung; Grundgesetz; Hochschulrahmengesetz; Hochschulreife; Hochschulzulassung; Studienerfolg; Hochschule; Auswahlverfahren; Deutschland |
Abstract | Hochschuleingangsprüfungen sind für viele die Lösung, der Überfüllung der Universitäten und der für zu hoch gehaltenen "Drop-out-Quoten" entgegenzuwirken. Der Autor behandelt, wie diese zusätzliche Hürde aus rechtlicher Sicht zu bewerten ist? Zunächst stellt er anhand einer Datenanalyse aus dem Bereich der Rechtswissenschaften dar, daß in der Praxis ein Zusammenhang zwischen Abiturnote und universitärer Leistungsfähigkeit (Prüfungserfolg, Studiendauer...) nachzuweisen sei. Die Versuche der Einführung einer Hochschulzugangsregelung werden in rechtlicher Hinsicht am Hochschulrahmengesetz (Paragraph 27, Abs. 1) und am Grundgesetz (Art. 12 Abs. 1) geprüft, die Ergebnisse dargestellt. Fazit: Qualifizierende Schulbildung (das Abitur) indiziert die Studierfähigkeit."Der Paragraph 27 des HRG schließt dabei weder aus, neben dem Abitur auch andere Formen der Hochschulzugangsqualifikation anzuerkennen, noch verbietet er wohl, traditionell studiengangbezogene weitere Qualifikationsmerkmale zu verlangen. Generelle Eingangsprüfungen lassen sich freilich mit dem Regelmodell nicht vereinbaren". Unter dem geltenden HRG konzentrieren sich die allgemeinen Reformmodelle daher im wesentlichen auf die Stärkung des Abiturs. Jedes Concours-Systems, so der Autor, und jedes individuelle Studenten-Auswahlrecht der Universitäten steht nach alledem unter erheblichem Legitimationsdruck. Es wäre zunächst nachzuweisen, welches Auswahlsystem die Prognostizierbarkeit von Studienerfolg maßgeblich erhöht. In diesem Zusammenhang wird auf die Frage der Verhältnismäßigkeit und auf die Verantwortung des Staates für das Schulsystem (die Qualität der attestierten Hochschulreife) verwiesen.(HOF/Ko.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |