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Autor/inZehetmair, Hans
TitelEntregelung statt Neuregelung.
Zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 3 (1996) 10, S. 514-515Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterModellversuch; Föderalismus; Mitbestimmung; Hochschulautonomie; Hochschulpolitik; Hochschulrahmengesetz; Hochschulreform; Hochschulzulassung; Hochschule; Auswahlverfahren; Deutschland
AbstractBundesminister Dr. Jürgen Rüttgers plant eine Novelle des Hochschulrahmengesetzes. Was sollen nach Ansicht der Kultusminister der B-Länder die Schwerpunkte einer solchen Novellierung sein? Vom Autor werden vor allem aus der Sicht des Freistaates Bayern einige Aspekte skizziert, die von besonderem Gewicht sind. 1. Im Hochschulrahmengesetz sollte eine "Öffnungsklausel" für die Bestimmungen vorgesehen werden, für die nach Änderung des Grundgesetzes vom 27.10.1994 die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes zu verneinen ist. 2. Ebenso ist die "Erprobungsklausel" einzufügen, die die Länder in die Lage versetzen soll, Modelle zur Steigerung der Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen zu erproben. Weiterhin werden Bereiche genannt, in denen der Landesgesetzgeber künftig ohne Bindung durch bundesrechtliche Rahmenvorgaben eigenständig regeln können sollte. 3. In der Zulassung zum Studium wird für einheitliche rahmenrechtliche Vorgaben seitens des Bundes plädiert. Zugleich ist eine kleine Korrektur wünschenswert hinsichtlich stärkerer Beteiligung bei der Hochschulzulassung. Dazu wird eine "Hochschulquote" vorgeschlagen und begründet. Positiv wird das Auswahlgespräch für bestimmte Studiengänge bewertet. 4. Ziel der Novellierung des HRG muß sein, im Interesse der Rechtseinheit in der BRD auf notwendige allgemeine Grundsätze zu reduzieren: Entregelung statt Neuregelung - mehr Freiheit statt mehr Vorgaben. (HOF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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