Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Kegel, Reinhard |
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Titel | Forschung als Pflichtaufgabe. Rückstand in Schleswig-Holstein. |
Quelle | In: Die neue Hochschule, 37 (1996) 6, S. 16-19Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Anmerkungen 7 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0340-448X |
Schlagwörter | Forschung; Forschung und Entwicklung; Ländervergleich; Angewandte Forschung; Rechtsvorschrift; Fachhochschule; Hochschulgesetz; Hochschulrahmengesetz; Hochschulrecht; Hochschule; Deutschland |
Abstract | Der Beitrag enthält zwei Übersichten zum derzeitigen Stand der Gesetzgebung zu Forschung an Fachhochschulen in Deutschland. Aus Übersicht 1 geht hervor, daß nur noch drei Bundesländer Forschung nicht als Pflichtaufgabe, sondern als fakultative Aufgabe formulieren: Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein. Übersicht 2 verzeichnet im Wortlaut, inwieweit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben in den Hochschulgesetzen für Hochschulen und Professoren verankert sind. Der Autor geht zunächst auf die Aufgaben von Hochschulen ohne Promotionsrecht in Deutschland ein und charakterisiert Angewandte Forschung als Pflichtaufgabe an Fachhochschulen. Im letzten Teil wird ein Vorschlag für eine Neuformulierung des Paragraphen 116 des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes vorgeschlagen und begründet. Empfohlen wird auch, in etwa zwei Jahren einen Umbau des gesamten Gesetzes für alle Hochschulbereiche vorzunehmen, wie es bereits heute in vielen Bundesländern geregelt wurde. (HOF/Ko.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |