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Im Gegensatz zum Entwurf eines "Arbeits- und Strukturfoerderungsgesetzes" der SPD, liegt der Schwerpunkt des "Arbeitsfoerderungsreform- Gesetzes" der Bundesregierung auf marktorientierter Ausrichtung. Nicht eine Umstrukturierung der Arbeitsfoerderung mit dem Ziel moeglicher Reduktion von Arbeitslosigkeit und des Ausbaus eines oeffentlich gefoerderten Arbeitsmarktes wird beabsichtigt, sondern der gezielte Einsatz von Arbeitsfoerderung als individuelle Hilfe zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Die einseitige Belastung des Bundeshaushaltes durch (Langzeit-) Arbeitslose soll durch eine Verschiebung der Zahlungen von der Arbeitslosenhilfe, finanziert aus dem Bundeshaushalt, zur Sozialhilfe reduziert werden. Aenderungen im geplanten AFG, die vermehrt Aenderungen im Sozialgesetzbuch bewirken sollen, unterstreichen diese strategische Umorientierung einer Abschiebung ins Versicherungrecht. Somit entzieht sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung fuer sozial- und wirtschaftspolitische Misswirtschaft, sie verschiebt sie auf Arbeitgeber und -nehmerseite, und, da Pflichten der Arbeitgeber nicht genauer definiert werden, auf den einzelnen Arbeitnehmer oder Arbeitslosen. Der repressive Charakter dieser Verschiebung bewirkt die Betonung der rechtlichen Verpflichtung des einzelnen Versicherten gegenueber der Gemeinschaft,- der gesamtgesellschaftliche Zusammenhang wird ignoriert. Konkrete Vorschlaege zur Realisierung dieser "Deregulierungsstrategie" finden sich in "vorgeblicher Missbrauchsbekaempfung, Zumutbarkeitsabsenkung und Kontrollen" des AFRG-Entwurfs. (DJI/Le).
Erfasst von
Deutsches Jugendinstitut, München
Update
1998_(CD)
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Wacha, Hans: Bonner Arbeitsfoerderungsreform - Ein Ausdruck modernistischer Restauration. 1996.
2344948
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