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Autor/inLott, Arno
TitelAnforderungen der Verwaltungsgerichte an die Notengebung.
QuelleIn: Gymnasium Saar, (1996) 3, S. 30-39Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 70
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
SchlagwörterGleichstellung; Schulrecht; Schüler; Abschlussprüfung; Leistungsbeurteilung; Schulnote; Schülerbeurteilung; Schülerleistung; Rechtsprechung; Leistung
AbstractAus Klagen vor den Verwaltungsgerichten zu ungerecht empfundenen Schulnoten von Schülern bzw. Abiturienten oder Bewertungen in Hochschulprüfungen wird zunächst eingeschätzt, daß Gerichte bei der Überprüfung von Benotungen sehr zurückhaltend sind und ein bestimmter Beurteilungsspielraum bestehe. Es werden die von den Verwaltungsgerichten in einer Vielzahl von Entscheidungen aufgestellten Bewertungsgrundsätze dargestellt und näher erläutert: 1. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz (Gleichbehandlung, Chancengleichheit in Sachlichkeit, Stil der Prüfung, Systemkonformität, Notentransparanz, rechtsstaatliche Verläßlichkeit) 2. Grundsatz der Notwendigkeit einer planmäßigen Unterrichtserteilung 3. Grundsätze zur Aufgabenerstellung (ausgewogenes Prüfungsniveau, angemessener Schwierigkeitsgrad...) 4. Korrektur und Bewertung (zum Beurteilungsspielraum des Lehrers, Bewertungsgrundsätze...) 5. Anwendung von Musterlösungen (u. a. Bewertungsschema) 6. Relative versus absolute Notengebung (an der Durchschnittsleistung orientierte Notendefinition, Lösungen von Mitprüflingen) 7. Festlegung der Bestehensgrenze 8. Ausgleichsmöglichkeiten (Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich indifferent.) 9. Bewertungsgrundsätze bei mündlichen Leistungsprüfungen (Gesamteindruck und differenzierte Bewertungskriterien) 10. Grundsätze zur End- bzw. Gesamtnotenfindung (Gewichtungsprobleme, insbesondere zum Verhältnis von schriftlichen und mündlichen Leistungen - Grundsätze bei arithmetischer Notengebung - Die Berücksichtigung anderer Aspekte bei der mathematischen Gesamtnotenbildung). Der Beitrag ist übernommen aus: Mitteilungen des Bremer Philologenverband Nr. 1/April 1996. (DIPF/Ko.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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