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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelDie Dienstrechtsreform darf ihre Ziele nicht verfehlen.
QuelleIn: Forum E, 49 (1996) 6, S. 18-19Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0342-3077
SchlagwörterBerufslaufbahn; Öffentlicher Dienst; Personalpolitik; Verwaltung; Führungskraft; Teilzeitbeschäftigung; Dienstrecht; Reform; Leistungsdifferenzierung; Dienstrecht; Leistungsdifferenzierung; Personalpolitik; Zeitvertrag; Berufslaufbahn; Teilzeitbeschäftigung; Deutscher Beamtenbund; Reform; Deutscher Beamtenbund; Verwaltung; Öffentlicher Dienst; Führungskraft
Abstract"Bundesinnenminister Manfred Kanther ist angetreten, den öffentlichen Dienst leistungsorientierter, flexibler und transparenter zu gestalten". Im Beitrag wird seitens des Deutschen Beamtenbundes eingeschätzt, daß das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts nur einen geringen Schub zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung bringen wird. Es sei ein Torso, weil Aufgaben und Organisation völlig außer acht gelassen und nur die Mitarbeiter ins Visier genommen werden, und ein notdürftig mit Reformetiketten verbrämtes Sparprogramm. Die vielbeschworene Stärkung des Leistungsprinzips drohe auf der Strecke zu bleiben (Prämisse: maximal zehn Prozent der Mitarbeiter können für höhere Leistungen angespornt werden, den übrigen neunzig wird das Geld zuvor "abgeknöpft"). Näher eingegangen wird u. a. auf folgendes: Flexibles Laufbahnrecht / Führungspositionen auf Zeit / Verbesserter Personaleinsatz / Entlastung des Arbeitsmarktes / Zwangsteilzeit / Einschnitte in das Versorgungsrecht / Verwaltung 2000 (s. Reformkonzept des DBB). (DIPF/Text übernommen/Ko.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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