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Autor/inn/enPlath, Hans-Eberhard; König, Paul; Jungkunst, Maria
TitelVerbleib sowie berufliche und soziale Integration jugendlicher Rehabilitanden nach der beruflichen Erstausbildung.
QuelleIn: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 29 (1996) 2, S. 247-278
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-3254
SchlagwörterZufriedenheit; Soziale Integration; Arbeit; Arbeitslosigkeit; Berufliche Integration; Berufliche Rehabilitation; Soziale Integration; Zufriedenheit; Absolvent; Arbeit; Arbeitslosigkeit; Berufliche Integration; Beruflicher Verbleib; Betriebliche Integration; Bildungsadäquate Beschäftigung; Berufliche Rehabilitation; Quantitative Angaben; Absolvent; Behinderter; Jugendlicher
AbstractDer Beitrag befasst sich im Kern mit der beruflichen Situation - also z. B. mit der Art und den Umständen der beruflichen Einmündung, der beruflichen Konsolidierung bzw. auch der nicht ausbildungsgerechten Eingliederung, der Arbeitslosigkeit usw. - jugendlicher Rehabilitanden nach der beruflichen Erstausbildung. Dabei wird versucht, bei der Betrachtung des weiteren Werdegangs der Rehabilitanden zwischen 'Verbleib' einerseits sowie beruflicher und sozialer 'Integration' andererseits zu unterscheiden. Unrter 'Verbleib' wird üblicherweise verstanden, was im Anschluss an ein bestimmtes Lebensereignis (hier der erfolgreichen Beendigung der Berufsausbildung) aus den betreffenden Personen geworden ist. So lässt sich z. B. zeigen, dass zum Zeitpunkt der Erhebung (zweites Halbjahr 1994) rund drei Viertel (76%) der Rehabilitanden in Arbeit waren, knapp ein Viertel (24%) nicht erwerbstätig und etwa die Hälfte von diesen arbeitslos war. Auf dieser Aussagenebene wird eine Reihe von Ergebnissen zu unterscheidenden Fragerichtungen mitgeteilt. Demgegenüber geht es bei der 'Integration' um die Einbindung von Menschen in die 'Struktur bestimmter Systeme' (Arbeitssysteme, Sozialsysteme), die nur an Hand operationalisierter (Integrations-)Kriterien beurteilt werden kann. In diesem Sinne handelt es sich bei der beruflichen Integration nicht einfach um die Ausübung einer Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit schlechthin, sondern um die Eingliederung in berufliche Tätigkeiten in der Weise, dass - auch entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers (AFG) - unter anderem 'Eignung', speziell bisher erworbene Fähigkeiten, und 'Neigung' der betreffenden Personen berücksichtigt werden. Ähnlich sind bei der sozialen Integration u. a. Kriterien zur Einbindung in soziale Netze, zur Akzeptanz, Anerkennung, Bestätigung usw. in Betracht zu ziehen. Für die Beurteilung der beruflichen und sozialen Integration von Rehabiltanden werden derartige Kriterien, getrennt für die einzelnen Formen der Integration, nach dem methodischen Prinzip der Kriterienaufschaltung so miteinander verbunden, dass sie dem Muster logischer 'Und'-Verknüpfungen entsprechen. Dieses Vorgehen wurde deshalb gewählt, weil vorerst wohl davon ausgegangen werden muss, dass alle der herangezogenen Kriterien gleichermassen erfüllt sein müssen, um Integration konstatieren zu können. Dementsprechend geht z. B. bei der beruflichen Integration die Zahl der Rehabilitanden, die alle Kriterien zugleich erfüllen und folglich definitionsgemäss als integriert gelten können. Gegenüber dem oben separat betrachteten Verbleibsmerkmal 'in Arbeit' (das waren unaufgegliedert 76%) um mehr als die Hälfte zurück. Bei der sozialen Integration sind, mit allerdings geringerer Ausprägung, ähnliche Effekte festzustellen." (Autorenreferat, IAB-Doku) Forschungsmethode: empirisch, Befragung. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum von 1989 bis 1994.
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1997_(CD)
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