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Autor/inTüffers, Henning
TitelZusatzversorgung im öffentlichen Dienst.
Neue Bundesländer.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 3 (1996) 2, S. 84Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterGleichstellung; Altersversorgung; Rechtsvorschrift; Amtliche Druckschrift; Öffentlicher Dienst; Deutschland-Östliche Länder
AbstractDie Zusatzversorgung des öffentlichen Diestes wird ab 1. Januar 1997 auch in den neuen Bundesländern eingeführt. Sie tritt neben die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und stockt so die Altersversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf (Forschung & Lehre 1995, S. 360). Aufgrund der zum 1. Januar 1997 in Kraft tretenden, einheitlich für das gesamte Bundesgebiet geltenden Zusatzversorgung werden Arbeitnehmer aus dem Beitrittsgebiet erstmals nach Erfüllung einer 60monatigen Wartezeit, das heißt ab dem 1. Januar 2002, Leistungen aus der Zusatzversorgung erhalten können. Hierbei wird auch die Zeit vom 3.10.1990 bis zum 31.12.1996 mit berücksichtigt, obwohl in dieser Zeit die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in den neuen Ländern keine Zahlungen an die Zusatzversorgung erbracht haben. (PHF/übern.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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