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"Mit dem Wirksamwerden des sächsischen Schulgesetzes zu Beginn des Schuljahres 1992/93 wurde diese einheitliche Struktur des DDR- Schulwesens beseitigt, und an ihre Stelle trat ein vertikal gegliedertes System, bestehend aus vierjähriger Grundschule sowie Mittelschule und Gymnasium als weiterführende Schulen. Damit hat zwar eine Umgestaltung des Schulwesens stattgefunden - aber auch eine Erneuerung und Demokratisierung?" Auf diese Frage geht der Autor näher ein. Gliederung: Vor 1989: Reglementierte Einheitsschule - Nach-Wende-Zeit: Zeit der Reformhoffnungen und Reformpläne (u.a. das Chemnitzer Schulmodell und die Nachbarschaftsschule in Leipzig als alternative Varianten staatlicher Schulen) - Nach der Vereinigung: Reglementierte Dreigliedrigkeit. - Der Autor kommt abschließend zu folgender Aussage:" Das sächsische Schulwesen hat das vorher bestehende System gründlich verändert. Die Anforderungen an ein modernes europäisches Schulwesen erfüllt es jedoch nicht, noch immer steht die Teilung der Schüler nach veralteten Begabungstheorien im Mittelpunkt. Die Schulaufsicht ist mehr Verwaltungsapparat als Beratungsstelle. Schade, pädagogische Visionen wurden vertan, alte Inhalte lediglich neu verpackt und nicht positiv weiterentwickelt. Die Bildungsreform in Sachsen, die wahrhaft erneuernde Umgestaltung des Schulwesens, steht offensichtlich noch aus." (DIPF/Ko.)
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0030-9249; 0943-2299
Jahre, Thomas: Bildungsreform in Sachsen? 1996.
2336964
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