Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Greubel, Ariane |
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Titel | Die sächsische Fachschulordnung. Was lange währt, wird endlich gut? |
Quelle | In: Schulverwaltung. Ausgabe Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin, 6 (1996) 5, S. 151-154 |
Beigaben | Anmerkungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0939-3439 |
Schlagwörter | Hochschulzulassung; Schulabschluss; Ausbildung; Schulordnung; Fachschule; Vollzeitschule; Fachhochschulreife; Schulordnung; Vollzeitschule; Fachhochschulreife; Schulabschluss; Ausbildung; Fachschule; Hochschulzulassung; Deutschland-DDR |
Abstract | Mit besonderem Anspruch wurde im Bundesland Sachsen eine neue Fachschulordnung ausgearbeitet und in Kraft gesetzt. Die Verordnung sollte Gültigkeit sowohl für öffentliche Schulen als auch für Fachschulen in freier Trägerschaft haben. Seitens der ultimativen Prüfungsinstanz, dem Normprüfungsausschuß, wurde die Fachschulordnung als modellhaft bezeichnet. Sie besteht aus drei Teilen: 1. allgemeine Vorschriften für alle Fachschulbildungsgänge, 2. besondere Vorschriften und Regelungen für den einzelnen Bildungsgang, 3. Übergangsregelungen sowie zum Inkrafttreten. Besonderheiten: Die Fachschulausbildung wird als Vollzeit- und Teilzeitausbildung durchgeführt mit differenziertem Zeitumfang. Neben der normalen Ausbildung sind Zusatzangebote enthalten: ein besonderer Bildungsweg zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses (Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit von mindestens siebenjähriger Dauer). Damit wird das Prinzip der Durchlässigkeit und des Anschlusses verwirklicht. Weiterhin werden die in der ehemaligen DDR erworbenen Fachschulabschlüsse einer Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen. Fehlende Kenntnisse können durch Zusatzkurse absolviert und nachgewiesen werden. Für die Fachschule für Sozialwesen, Fachschule für Technik, Fachschule für Gestaltung und Fachschule für Wirtschaft werden die einzelnen Ausbildungsrichtungen kurz dargestellt. Der Erwerb der FHS-Reife bedingt einen erfolgreichen Abschluß im orginären Bildungsgang sowie das erfolgreiche Ablegen von Zusatzprüfungen (näher dargestellt). (DIPF/Ko.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1997_(CD) |