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Institution | Europaeische Gemeinschaften. Kommission |
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Titel | Elfter Jahresbericht an das Europaeische Parlament ueber die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts. 1993. 2.4.4. Zugang zur Beschaeftigung im oeffentlichen Dienst. |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 37 (1994) 154, S. 27-28 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Recht; Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Freizügigkeit; Rechtsprechung; Qualifikation; Amtliche Druckschrift; Richtlinien; Umsetzung; Öffentlicher Dienst |
Abstract | Im Abschnitt "Zugang zur Beschaeftigung im oeffentlichen Dienst" ist auch das Bildungswesen genannt. Allgemein wird festgestellt, dass keine grundlegenden Einwaende gegen das Prinzip der Oeffnung des innerstaatlichen Dienstes fuer EG-Angehoerige vorgebracht werden, die Umsetzung sich jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich schwierig gestaltet. Belgien hat seine Bedingungen fuer den Zugang zu den Lehrberufen gelockert. Im Abschnitt "Anerkennung der Diplome" verweist die Kommission auf etwa 40 eingegengene Beschwerden wegen Anerkennungsbeschraenkungen. Der Gerichtshof hat die fuer die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen angefuehrten Argumente auf die Fuehrung eines akademischen Grades ausgedehnt. (DIPF/Cs.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1996_(CD) |