Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europaeische Gemeinschaften. Kommission |
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Titel | Elfter Jahresbericht an das Europaeische Parlament ueber die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts - 1993. Anerkennung der Diplome. |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 37 (1994) 154, S. 1-31 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Freizügigkeit; Rechtsprechung; Amtliche Druckschrift; Europäischer Gerichtshof |
Abstract | 1993 gingen bei der Kommission etwa 40 Beschwerden wegen Beschraenkungen ein, die gegen Artikel 52 und 59 EG-Vertrag sowie gegen die Richtlinien verstossen, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Diplome zu beruflichen Zwecken erleichtert wird. So hat der Gerichtshof im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen Urteile zur Auslegung von Artikel 52 und 59 EG-Vertrag sowie der Richtlinien erlassen, die sich auf Artikel 49, 57 und 66 EG-Vertrag stuetzen, insbesondere das Urteil in der Rechtssache 'Kraus' (Fuehrung eines akademischen Grades, der aufgrund eines Postgraduiertenstudiums in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde). In diesem Urteil verweist der Gerichtshof, wie er es bereits in seinem Urteil in der Rechtssache 'Knoors' getan hat, darauf, dass Freizuegigkeit eine grundlegende Freiheit ist, die nicht voll verwirklicht waere, wenn die Mitgliedstaaten die Anwendung des Gemeinschaftsrechts denjenigen ihrer Staatsangehoerigen versagen duerften, die von den im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Erleichterungen Gebrauch gemacht und dank dieser Erleichterungen berufliche Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen erworben haben, dessen Staatsangehoerigkeit sie besitzen. (DIPF/Text uebernommen). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1996_(CD) |