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InstitutionEuropaeische Gemeinschaften. Gemeinsamer EWR-Ausschuss
TitelBeschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 25-94 vom 2. Dezember 1994 zur Aenderung des Anhangs VII (Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen) des EWR-Abkommens.
QuelleIn: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L. Rechtsvorschriften, 37 (1994) 339, S. 84Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0376-9453
SchlagwörterBerufsausbildung; Qualifikation; Äquivalenz; Europäischer Wirtschaftsraum; Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Berufsausbildung; Qualifikation; Amtliche Druckschrift; Europäischer Wirtschaftsraum
AbstractFuer die Aenderung des Anhangs im EWR-Abkommen wurden folgende Gruende in Erwaegung gezogen: "Anhang VII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 7-94 vom 21. Maerz 1994 zur Aenderung des Protokolls Nr. 47 und bestimmter Anhaenge des EWR-Abkommens geaendert. Die Richtlinie 94-38-EG der Kommission vom 26. Juli 1994 zur Aenderung der Anhaenge C und D der Richtlinie 92-51-EWG des Rates ueber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befaehigungsnachweise in Ergaenzung zur Richtlinie 89-48-EWG ist in das Abkommen aufzunehmen. (DIPF/Text uebernommen).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1996_(CD)
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