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Weil die friedliche Revolution zwar zur Reform der DDR fuehrte, diese sich aber durch den freiwilligen Beitritt zur Bundesrepublik selbst aufloeste, vollzog sich die Einigung im Grundsatz als Institutionentransfer von West nach Ost und als strukturelle Anpassung von Ostdeutschland an Westdeutschland. Dies gilt auch fuer den Wissenschafts- und Hochschulbereich. Diese Rahmenbedingung zusammen mit den aufgrund unterschiedlicher historischer Entwicklungen unvereinbar gewordenen Strukturen liessen alle Versuche scheitern, aus den Wissenschafts- und Hochschulsystemen von Bundesrepublik und DDR etwas Neues zu bauen. Vielmehr wurde das Wissenschafts- und Hochschulsystem Ostdeutschlands dem Westdeutschlands eingepasst. Diese strukturelle Verwestlichung verlief allerdings bei den Hochschulen anders als bei den Akademien. Waehrend hier Art. 38 des Einigungsvertrages und der Wissenschaftsrat als Begutachtungsinstanz massgebend wurden, spielten dort die noch von der Volkskammer erlassene "Verordnung ueber Hochschulen (Vorlaeufige Hochschulordnung)" und die sie abloesenden Hochschulerneuerungsgesetze der ostdeutschen Laender eine zentrale Rolle. Der Wissenschaftsrat war hier zudem nur Empfehlungsinstanz. Er blieb zwar wichtig, aber als vielleicht noch wichtiger erwiesen sich die Hochschulstrukturkommissionen und die "Wahlverwandtschaften" zwischen ost- und westdeutschen Laendern. Freilich verhinderte auch dies letztlich nicht die strukturelle Verwestlichung. Diese war zudem von personeller Verwestlichung begleitet. Sie ging am weitesten in den abgewickelten Bereichen, wo eine "Durchmischung" des Lehrkoerpers bei den Professoren misslang. Aber auch in den nichtabgewickelten Bereichen liess sich die personelle Verwestlichung letztlich nur durch verdeckte Quoten begrenzen. Hier hing vieles von der Regelung und Handhabung der verkuerzten Berufungsverfahren ab. Wie immer man den Grad der personellen Verwestlichung beurteilt, die strukturelle war unvermeidlich. Sie war auch geboten, damit nun im naechsten Schritt das Gesamtsystem reformiert werden kann. Gliederung: I. Vorbemerkung II. Die Hochschulen in Ost- und Westdeutschland vor der Einigung: Ein struktureller Vergleich III. Wissenschafts- und Hochschulpolitik: Die Rolle korporativer Akteure IV. Abgewickelte und nichtabgewickelte Bereiche: Die Rolle verdeckter Quoten V. Schlussbemerkung. (PHF/uebern.).
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0479-611X
Schluchter, Wolfgang: Die Hochschulen in Ostdeutschland vor und nach der Einigung. 1994.
2303627
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