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Autor/inNicklas, Christa
TitelSchul-Volksbegehren nicht zugelassen.
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
QuelleIn: Die bayerische Realschule, 39 (1994) 12, S. 4-5Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0344-9432
SchlagwörterBayern; Schülerzeitung; Schule; Schulrecht; Selbstverwaltung; Volksbegehren; Gerichtsentscheidung; Selbstverwaltung; Regionale Schule; Verfassungsgericht; Schule; Schulrecht; Klassengröße; Schülerzeitung; Regionale Schule; Gerichtsentscheidung; Volksbegehren; Verfassungsgericht; Bayern
Abstract"Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 17. November 1994 die beiden Volksbegehren mit der Bezeichnung "Bessere Schulen" bzw. "Keine Klasse ueber 30" nicht zugelassen. Den Volksbegehren lag jeweils ein Gesetzentwurf zur Aenderung des Bayerischen Gesetzes ueber das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) zugrunde. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sind die wesentlichen Bestimmungen des dem Volksbegehren "Bessere Schulen" zugrundeliegenden Gesetzentwurfs verfassungswidrig, naemlich die Einfuehrung der schulischen Selbstverwaltung, die Einfuehrung der Regionalschule, die Regelungen ueber die Schuelerzeitung und die Begrenzung der Klassenhoechststaerke auf 30 Schueler. Damit sind auch die gesetzlichen Voraussetzungen fuer die Zulassung des zweiten Volksbegehrens "Keine Klasse ueber 30 " nicht gegeben." Der Beitrag stellt die wesentlichen Entscheidungsgruende dar. (DIPF/Kr.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1996_(CD)
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