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Autor/inKechlerov, F. G.
TitelZakon na storone rebenka. No skola casto okazyvaetsja po druguju storonu.
Rossijskaja prokuratura trebuet sobljudat' prava detej.
Gefälligkeitsübersetzung: Das Gesetz steht auf der Seite der Kinder, aber die Schule steht oft auf der anderen Seite. Die russische Staatsanwaltschaft fordert die Einhaltung der Rechte der Kinder.
QuelleIn: Pervoe sentjabrja, (1994) Nr. 66, 25.06.1994, S. 1Verfügbarkeit 
Spracherussisch
Dokumenttypgedruckt; Zeitungsartikel
SchlagwörterZeitungsartikel; Schule; Schulgesetz; Schulentlassung; Schulverwaltung; Schüler; Erziehungsschwierigkeit; Verwahrlosung; Abbruch; Russland
AbstractBei einer Ueberpruefung verschiedener Regionen der Russischen Foederation wurden grobe Verstoesse gegen das vom Gesetz garantierte Recht der Persoenlichkeit auf Bildung festgestellt. Das betrifft vor allem ungesetzliche Aufnahmeverfahren, Versetzungen an andere Schulen, Relegation und Ausschluss von Schuelern. Die Zustimmung der Eltern und Schueler wird oft erzwungen. Die Abschiebung von Sitzenbleibern und in anderer Weise unbequemen Schuelern in Abend- und berufsbildende Schulen wird als verschleierte Form der Relegation betrachet. Das Abgleiten vieler Kinder und Jugendlicher in die Kriminalitaet scheint vorprogrammiert. Als Reaktion auf diese Fakten hat das Bildungsministerium die Verordnung Nr. 179 erlassen, die Massnahmen zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit beinhaltet. (DIPF/ St.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1995_(CD)
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