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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelZakon a skola.
Gefälligkeitsübersetzung: Gesetz und Schule.
QuelleIn: Ucitelské noviny, 96 (1993) Nr. 5, 02.02.1993, S. 4Verfügbarkeit 
Sprachetschechisch
Dokumenttypgedruckt; Zeitungsartikel
SchlagwörterZeitungsartikel; Selbstverwaltung; Schule; Schulgesetz; Gemeinde (Kommune); Finanzierung; Reform; Freie Trägerschaft; Tschechische Republik
AbstractIm Bereich des Schulwesens sollten 3 Arten von oekonomischen Subjekten existieren: private, konfessionelle und oeffentliche Schulen, das heisst, Schulen die aus dem ehemaligen Staatsnetz in das Eigentum der Gemeinden uebernommen wurden. Ihre Finanzierung soll nicht nach dem Pauschalprinzip sondern ueber projektgebundene Mittel erfolgen. Eine Minimalfinanzierung, die den Betrieb der Schule ermoeglicht, ist garantiert. Jede weitere Mittelzuweisung muss speziell begruendet beantragt werden. Besonders kann dies der Fall bei Schulen fuer koerperlich oder geistig Behinderte oder speziell profilierte Schulen sein. Zusaetzliche Mittel koennen auch von privater Seite kommen. (DIPF/v. K.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1995_(CD)
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