Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Zakon a skola. Gefälligkeitsübersetzung: Gesetz und Schule. |
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Quelle | In: Ucitelské noviny, 96 (1993) Nr. 5, 02.02.1993, S. 4 |
Sprache | tschechisch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitungsartikel |
Schlagwörter | Zeitungsartikel; Selbstverwaltung; Schule; Schulgesetz; Gemeinde (Kommune); Finanzierung; Reform; Freie Trägerschaft; Tschechische Republik |
Abstract | Im Bereich des Schulwesens sollten 3 Arten von oekonomischen Subjekten existieren: private, konfessionelle und oeffentliche Schulen, das heisst, Schulen die aus dem ehemaligen Staatsnetz in das Eigentum der Gemeinden uebernommen wurden. Ihre Finanzierung soll nicht nach dem Pauschalprinzip sondern ueber projektgebundene Mittel erfolgen. Eine Minimalfinanzierung, die den Betrieb der Schule ermoeglicht, ist garantiert. Jede weitere Mittelzuweisung muss speziell begruendet beantragt werden. Besonders kann dies der Fall bei Schulen fuer koerperlich oder geistig Behinderte oder speziell profilierte Schulen sein. Zusaetzliche Mittel koennen auch von privater Seite kommen. (DIPF/v. K.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1995_(CD) |