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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionWissenschaftsrat
TitelEmpfehlung zur vorläufigen Aufnahme von Hochschulen in den neuen Ländern in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz (Hochschulverzeichnis).
QuelleBerlin: Wissenschaftsrat (1990), 4 Bl.Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterFörderungsmaßnahme; Deutsche Integration; Hochschulbau; Hochschulbauförderungsgesetz; Hochschulreform; Wissenschaftsrat; Empfehlung; Reform; Berlin; Brandenburg; Deutschland-Östliche Länder; Mecklenburg-Vorpommern; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Thüringen
AbstractNach dem Vertrag zur deutschen Einheit können Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen der beigetretenen Länder und Ost-Berlins vorläufig und befristet in das Hochschulverzeichnis aufgenommen werden. Diese Aufnahme ist Voraussetzung für eine Förderung von Investitionsvorhaben nach dem Hochschulbauförderungsgesetz. Der Wissenschaftsrat gibt hiermit eine Stellungnahme, welche Hochschulen in den genannten Ländern vorläufig (befristet bis 31.12.1991) in das Hochschulverzeichnis aufgenommen werden sollen. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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