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Autor/inSchuckert, Lothar
TitelDie Lehren der Vergangenheit. Das Grundgesetz d. Bundesrepublik Deutschland von 1949 u. d. Erfahrungen mit d. Weimarer Republik.
QuelleIn: Praxis Geschichte, (1989) 2, S. 58-60Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0933-5374
SchlagwörterVergleich; Sekundarbereich; Arbeitstransparent; Unterrichtsmaterial; Text; Geschichte (Histor); Geschichtsunterricht; Bild; Karikatur; Grundgesetz; Politische Bildung; Rechtskunde; Sozialkunde; Verfassung; Weimarer Republik; Konzeption; Materialsammlung; Deutschland-BRD
AbstractDie der Materialsammlung vorangestellte Sachinformation legt dar, wie die Erfahrungen der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus den Parlamentarischen Rat beeinflussten und Eingang in unser Grundgesetz fanden. Die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundsatz der Gewaltenteilung, der Vorrang der Grundrechte und die Staerkung der Bundesregierung gegenueber dem Bundespraesidenten sind wesentliche Unterschiede zur Weimarer Verfassung. Um der starken Parteienzersplitterung der Weimarer Republik entgegenzuwirken, wurde die 5% Klausel eingefuehrt und die Verhaeltniswahl personalisiert. Plebiszitaere Formen sind nur noch eingeschraenkt moeglich. Parteien werden zu verfassungsrechtlichen Institutionen. Der Schutz vor Feinden der Demokratie wird gewaehrleistet. Strukturelle Aehnlichkeiten beider Verfassungen sind in der foederativen Struktur und dem Zweikammersystem erhalten geblieben. UNTERRICHTSGEGENSTAND: Das bundesdeutsche Grundgesetz und die Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1994_(CD)
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