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Autor/inn/enFalke, Josef; Hoeland, Armin; Rhode, Barbara; Zimmermann, Gabriele
InstitutionMax-Planck-Institut fuer Auslaendisches und Internationales Privatrecht (Hamburg); Deutschland (Bundesrepublik) / Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
TitelKuendigungspraxis und Kuendigungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine empirische Untersuchung. Band 1 und 2.
QuelleBonn: Bundesministerium fuer Arbeit u. Sozialordnung (1981), 986 S. zus.Verfügbarkeit 
ReiheForschungsbericht Arbeitsrecht / Bundesministerium fuer Arbeit und Sozialordnung. 47
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISSN0174-4992
SchlagwörterFrau; Abfindung; Arbeitnehmer; Arbeitsgericht; Betriebsrat; Effizienz; Frau; Kündigung; Kündigungsschutz; Richter; Kündigung; Berufsproblem; Kündigungsschutz; Arbeitsrichter; Richter; Abfindung; Effizienz; FuE-Dokument; Arbeitsgericht; Betriebsrat; Arbeitnehmer; Erwerbsgeminderter
AbstractDie Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1974 bis 1978. Forschungsmethode: empirisch; deskriptiv; Befragung; Aktenanalyse. Die Veroeffentlichung enthaelt quantitative Daten. Mit der Untersuchung wurden repraesentative Daten ueber Ursachen und Umfang von Kuendigungen in der privaten Wirtschaft (= Band I) und ueber die gerichtliche Abwicklung von Kuendigungen (= Band II) erhoben. Zu den Kuendigungen im betrieblichen Bereich wurden Unternehmer, Betriebsraete und gekuendigte Arbeitnehmer befragt. Die Kuendigungshaeufigkeit wurde nach Belegschaftsgruppen und Betriebsgroessen ermittelt. Arbeitern wird - gemessen an ihrem Beschaeftigtenanteil - haeufiger gekuendigt. Das gleiche gilt fuer Frauen. Die Kuendigungsgruende lagen zu 67% in der Person oder dem Verhalten der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmerbefragung ergab unter anderem, dass ueber die Haelfte der Arbeitnehmer den Eindruck hatten, dass bei der Kuendigung noch andere als die offiziell angegebenen Gruende eine Rolle gespielt hatten. Der Betriebsrat stimmte im Anhoerungsverfahren in 2/3 der Faelle der Kuendigung ausdruecklich zu und erhob in 8% der Faelle Widerspruch. Die Ergebnisse zum gerichtlichen Teil beruhen im wesentlichen auf der Auswertung von Gerichtsakten. Klage wurde gegen 8% aller Kuendigungen erhoben. Die Klagebereitschaft bei betriebsbedingten Kuendigungen war gering. Bei personen- und verhaltensbedingten Kuendigungen sehen Arbeitnehmer mit eingeschraenkter Leistungsfaehigkeit die Kuendigung ueberdurchschnittlich haeufig als gerechtfertigt an und wehren sich nicht gerichtlich. Hauptergebnis der Untersuchungen ueber das gerichtliche Verfahren war, dass im Arbeitsgerichtsverfahren beide Parteien haeufig zum Vergleich gedraengt werden. "Bei der Weiterbeschaeftigung des Arbeitnehmers nach einer Kuendigung konnte in der Untersuchung nur auf wenige Faelle zurueckgegriffen werden: Der tatsaechliche Erhalt des Arbeitsplatzes ist ein Kuendigungsgeschehen der Bundesrepublik eine ausgesprochene Raritaet. " Bei den rund 1.200.000 Kuendigungen im Jahr 1978 erfolgte in ca 500 Faellen eine vorlaeufige Weiterbeschaeftigung gemaess § 102 Abs. 5 BetrVG, "nur 1, 7% aller Klaeger erreichten auf streitigem gerichtlichen Weg die Rueckkehr an den Arbeitsplatz." "In 13 von 10.000 Kuendigungsfaellen wurde im Jahr 1978 der Arbeitnehmer aufgrund eines Urteils bei demselben Arbeitgeber weiterbeschaeftigt. Bezieht man die Arbeitnehmer in die Berechnung mit ein, die auf der Grundlage eines Vergleichs beschaeftigt wurden, erhoeht sich der Wert auf 71 von 10.000." (IAB2)
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1995_(CD)
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