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Bis vor einigen Jahren gab es (in Oesterreich) eine Uebereinstimmung in der Frage, welche Sonderschule fuer welche Kinder angezeigt ist. Wenn auch fuer den Bereich der Geistigbehindertenpaedagogik die Frage schulischer Koedukation (d. h.: gemeinsame Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder) sich momentan nicht stellt, so ist sie indirekt mit der Diskussion um die Allgemeine Sonderschule (ASO) angesprochen, deren Schuelerzahlen gegenueber der Volksschule ueberproportional abnehmen. Da der geistigen Behinderung in der sozialen Rangreihung der unterschiedlichen Behinderungsarten die niedrigste Position zugesprochen wird, ist es verstaendlich, dass die Eltern geistig Behinderter eine gewisse Aufwertung ihrer Kinder durch deren Besuch der ASO bewirken moechten. Dies koennen am ehesten Eltern aus der Mittel- und Oberschicht durchsetzen, was zu einer Aenderung der Milieuzusammensetzung der Schule fuer schwerstbehinderte Kinder fuehrt, und dazu, dass in dieser Schule der Anteil hochgradig schwerstbehinderter Kinder zunehmen wird. Hinsichtlich der in der ASO beschulten geistig behinderten Kinder ist zu bedenken, dass ihre spaeteren Sozialpartner in der Regel nicht Schulabgaenger der ASO, sondern geistig Behinderte und Nichtbehinderte sind. Waehrend das Ziel der ASO die Hinfuehrung zu einem selbstaendigen, selbstverantwortlichen Leben ist, bedarf der geistig behinderte Mensch - in unterschiedlichem Masse - lebenslanger sozialer und paedag. Hilfen.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1996_(CD)
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Stari, Margarethe: Die Stellung des schwerstbehinderten Kindes im Bereich der Sonderschulen. 1986.
2137516
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