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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland (Bundesrepublik) / Bundesregierung; Deutschland (Bundesrepublik) / Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
TitelEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kassenaerztlichen Bedarfsplanung.
Quelle(1986), S. 1-14Verfügbarkeit 
ReiheDrucksache / Deutscher Bundestag. 10/5630, 9.6.1986
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISSN0722-8333
SchlagwörterKassenarztrecht; Gesetzentwurf; Bedarfsplanung; Berufsproblem; Zulassungsbeschränkung; Amtliche Druckschrift; Arzt; Kassenarzt
AbstractForschungsmethode: anwendungsorientiert. "Das Gesetz soll es der Selbstverwaltung von Aerzten und Krankenkassen ermoeglichen, durch zeitlich befristete und arztgruppenbezogene Zugangsbeschraenkungen in ueberversorgten Gebieten Wirtschaftlichkeit und Qualitaet der kassenaerztlichen Versorgung auch bei einer staendig wachsenden Zahl von Kassenaerzten zu sichern. Die Zielsetzung soll durch folgende Neuregelungen erreicht werden. 1. Die Selbstverwaltung kann fuer erheblich ueberversorgte Gebiete Zulassungsbeschraenkungen anordnen, die zeitlich zu befristen sind und nur fuer einzelne Arztgruppen gelten. Ausnahmen sind bei Uebernahme der Praxis eines ausscheidenden Kassenarztes oder bei Taetigwerden in einer Gemeinschaftspraxis vorgesehen. 2. Mindestens 50 v. H. aller kassenaerztlichen Planungsbereiche (Stadt- und Landkreise) muessen fuer eine Niederlassung frei bleiben; in nicht ueberversorgten Gebieten kann die Niederlassung neuer Kassenaerzte nicht beschraenkt werden. 3. Die Kassenaerztlichen Vereinigungen duerfen finanzielle Mittel einsetzen, um die Bereitschaft von Kassenaerzten zu foerdern, ihre Taetigkeit freiwillig aufzugeben." (Autorenreferat)
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1995_(CD)
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