Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Mueller-Westing |
---|---|
Titel | Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung fuer die Belange der Behinderten. |
Quelle | In: Behindertenrecht, 23 (1984) 1, S. 1-3 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0341-3888 |
Schlagwörter | Arbeitsrecht; Kündigung; Schwerbehinderung; Sozialgesetzgebung; Rechtsgrundlage; Arbeitsrecht; Kündigung; Schwerbehinderung; Theoretische Schrift; Behinderter |
Abstract | Im Rahmen der Pruefung von Paragraph 18 Schwerbehindertengesetz ist von der Hauptfuersorgestelle mindestens eine Evidenzkontrolle dahingehend vorzunehmen, ob ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraph 626 BGB vorliegt. Lehnt die Hauptfuersorgestelle die Erteilung der Zustimmung ab, weil ein wichtiger Grund offensichtlich nicht vorliegt, eruebrigt sich das ansonsten folgende Kuendigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. |
Erfasst von | Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden |
Update | 1996_(CD) |