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Seit nahezu 25 Jahren werden hoergeschaedigte Kinder in einer von Jahr zu Jahr groesser werdenden Zahl in Rgelschulen unterrichtet. Seither unterscheidet man zwischen schulischer Integration und Segregation hoergeschaedigter Kinder. Unter schulischer Integration wird die Beschulung hoergeschaedigter Kinder in Regelschulen bei Sicherstellung aller fuer eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erforderlichen sonderpaedagogischen Hilfen verstanden. Weder die schulische Integration noch die schulische Segregation sind feste Groessen. Beide kennen eine Reihe von Zwischenstufen. So unterscheidet man die volle und die teilweise Integration von der vollen und der teilweisen Segregation. Sowohl die schulische Integration als auch die schulische Segregation sind mit Vor- und Nachteilen verbunden. Obwohl die Vorteile fuer die schulische Integration zu ueberwiegen scheinen, soll jedes hoergeschaedigte Kind, das fuer eine Regelbeschulung vorgesehen ist, vorher von einer unabhaengigen paedagogischen Stelle dahingehend untersucht werden, ob es ueber die fuer eine Regelbeschulung noetigen Voraussetzungen verfuegt. Es sind dies u. a.: eine gute Frueh- und Vorschulerziehung; emotionale Stabilitaet; guter Sozialkontakt zu gleichaltrigen hoerenden Kindern; keine sprachhemmenden Zusatzbehinderungen; ein sprechfreudiges Elternhaus; ein ueberdurchschnittlicher Sprachentwicklungsstand; ausserdem sollte das hoergeschaedigte Kind nach Moeglichkeit schon lesen gelernt haben.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1996_(CD)
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0018-3121
Loewe, Armin: Zur Beschulung hoergeschaedigter Kinder in Regelschulen. 1982.
2054195
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