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Nach einer kurzen theoretischen Begruendung fuer die Notwendigkeit einer Raumordnung und nach einer Begriffsdefinition wird die Geschichte der Raumordnung umrissen. Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) steht unter dem allgemeinen Prinzip, in allen Regionen gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Strukturverbesserungen in bestimmten Gebieten erforderlich. Im einzelnen werden Ziele fuer vier Gebietskategorien erhoben: Laendliche Gebiete, Zonenrandgebiet, Verdichtungsraeume, zurueckgebliebene Gebiete. Zum Kernpunkt der programmatischen Aussagen des ROG gehoert der Ausbau von Gemeinden zu zentralen Orten. Die Prroblemgebiete der Bundesrepublik Deutschland sind wesentlich 'naturbenachteiligte Gebiete'. Einen aktuellen Bezug stellte 1970 die Ministerkonferenz fuer Raumordnung (MKRO) durch Benutzung der Indikatoren Wanderungssoldo, Bevoelkerungsdichte, Industriedichte, Realsteuerkraft und Bruttoinlandsprodukt fuer die Zuordnung zu 'zurueckgebliebenen Gebieten' her. Das Zentrale-Orte- Programm der MKRO und das Raumordnungsprogramm des Bundes werden im weiteren naeher dargelegt. Abbildungen zur Organisation der raeumlichen Entwicklung und der Regionalplanung in der Bundesrepublik, zu abwanderungsgefaehrdeten Raeumen, zu Raeumen mit besonderen Strukturschwaechen und zu naturbenachteiligten Gebieten ergaenzen die Ausfuehrungen.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1996_(CD)
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0016-7460
Kluczka, Georg: Grundlagen, Entwicklung und Probleme der Raumordnung. 1980.
2030429
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