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Autor/inRoll, Sigmar
TitelNicht jede Differenz mit dem Jugendamt muss das Kindeswohl gefährden.
QuelleIn: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, 66 (2021) 2, S. 74-78Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1865-9330
SchlagwörterKindeswohl; Kindeswohl; Gefährdung; Kindertagesbetreuung; Gefährdung
AbstractDer 2. Senat des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts hat im vorliegenden Fall den Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege vorläufig ausgesetzt - formal: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des dagegen eingelegten Widerspruchs -, weil eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls bisher nicht ausreichend dargelegt sei (Beschluss vom 01.02.2021, Az. 2 B 379/20). Der Beitrag findet sich online unter http://www.bag-jugendschutz.de/recht_rechtsprechung_jugendschutz.html.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2021/3
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