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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enBrosius-Gersdorf, Frauke; Krafczyk, Martin
TitelAkzessorietät des Ersatzschulwesens zum öffentlichen Schulwesen am Beispiel der Genehmigung und Finanzhilfe für private G9-Schulen.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 67 (2019) 4, S. 385-412Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterBaden-Württemberg; Deutschland; Gymnasium; Schulrecht; Verfassungsrecht; Öffentliche Schule; Schulversuch; Anerkennung; Privatschule; Schulversuch; Öffentliche Schule; Schulrecht; Schuldauer; Gymnasium; Privatschule; Rechtsanspruch; Rechtsgrundlage; Verfassungsrecht; Finanzielle Beihilfe; Anerkennung; Zulassungsverfahren; Baden-Württemberg; Deutschland
AbstractDie Autoren beleuchten die Akzessorietät des Ersatzschulwesens zum öffentlichen Schulwesen am Beispiel der Genehmigung und Finanzhilfe für private G9-Schulen, wenn die öffentlichen Schulen dem Modell G8 folgen, Ersatzschulen indessen G9 praktizieren. [...] Am Beispiel Baden-Württemberg wird aufgezeigt, dass private 9-jährige Gymnasien auch dann einen Rechtsanspruch auf Genehmigung als Ersatzschulen haben, wenn die öffentlichen Regelgymnasien im Land G8-Schulen sind. [...] Eine weitere Möglichkeit der Genehmigung privater 9-jähriger Gymnasien in Baden-Württemberg stellt ihre Einrichtung als Schulversuch gem §22 SchG analog dar. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2020/4
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