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Autor/inBehrens, Thomas
TitelDie Stellung der Kanzlerinnen und Kanzler an Hochschulen - Was folgt aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?
Veranstaltung des Vereins zur Förderung des deutschen und internationalen Wissenschaftsrechts in Frankfurt am Main am 31.01.2019.
QuelleIn: Hochschulmanagement, 14 (2019) 2/3, S. 49-53Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1860-3025
SchlagwörterBefristeter Arbeitsvertrag; Deutschland; Gesetz; Hochschulrecht; Hochschule; Kanzler; Aufgabe; Wissenschaftsrecht; Gesetz; Befristeter Arbeitsvertrag; Hochschulrecht; Hochschule; Aufgabe; Kanzler; Deutschland
AbstractDie Kanzlerinnen und Kanzler an Hochschulen in Deutschland befinden sich traditionell in Doppelrollen. Sie sollen einerseits den Staat in der Hochschulleitung repräsentieren; in dieser Funktion sind sie nach deutschem Selbstverständnis Beamte. Andererseits sind sie in Rektoratsverfassungen Teil der auf Zeit gewählten, kollegial zusammengesetzten Hochschulleitung. In Präsidialverfassungen ergibt sich eine besondere Konstellation, insbesondere wenn der Präsident bzw. die Präsidentin entscheidenden Einfluss auf die Einstellungsentscheidung hat. In 14 Bundesländern ist die Position der Hochschulkanzler befristet. In manchen Bundesländern - so auch Brandenburg - ist (daher) eine Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit vorgesehen. Genau dort stellte sich dann die letztlich vom BVerfG zu entscheidende Frage der Zulässigkeit einer solchen Regelung. Schon die Fragestellung und das rechtliche Umfeld, aber noch viel mehr das 2018 ergangene Urteil selbst veranlassten den Verein zur Förderung des deutschen und internationalen Wissenschaftsrechts dazu, Anfang 2019 in Frankfurt am Main darüber eine Tagung zu veranstalten. Der Autor berichtet darüber. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2020/3
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