Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Klemeyer, Horst |
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Titel | Sicheres Experimentieren - Das Ausgasen von Gefahrstoffen aus ihren wässrigen Lösungen. |
Quelle | In: Chemie konkret, 26 (2019) 4, S. 171-172Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0944-5846; 1521-3730 |
DOI | 10.1002/ckon.201900094 |
Schlagwörter | Gas; Lösung (Chem); Gleichung (Math); Bewertung; Gefährdung |
Abstract | Wässrige Lösungen gelten in der Regel als kostengünstiger, umweltverträglicher, weniger gefährlich und einfacher zu handhaben als Reinstoffe oder Lösungen in anderen Solventien. Reaktionen in wässrigen Lösungen haben demzufolge bei Labor- und Schulexperimenten eine besondere Bedeutung. Anhand des Gesetzes von Henry wurde bei diversen schulüblichen wässrigen Lösungen von Gefahrstoffe untersucht in welchem Umfang die gelösten Stoff durch Ausgasen freigesetzt werden können. Dabei wurde deutlich, dass die wässrigen Lösungen unpolarer Stoffe wie Schwefelwasserstoff, Brom, Chlor, Chlordioxid, Blausäure, Schwefeldioxid, Propanal, t-Butanol und Butanon in viel stärkerem Umfang aus dem Wasser ausgasen können, als dies nach der GHS-Einstufung der Lösung suggeriert wird. Auch bei konzentrierten wässrigen Lösungen mäßig polarer Gase wie Ammoniak und Salzsäure können relevante Mengen der beim Einatmen giftigen Stoffe freigesetzt werden. Bei wässrigen Lösungen polarer Stoffe wie Methanol, Methanal und Methansäure ist das Freisetzungsverhalten viel geringer als dies durch die Kennzeichnung suggeriert wird. Da die GHS-Kennzeichnung bei wässrigen Lösungen in Bezug auf die besonders schulrelevanten inhalativen Gefahren keine belastbaren Grundlagen für die Ersatzstoffprüfung und die Auswahl des verwendeten Verfahrens bietet, wurden für diese Arbeit von 37 Stoffe die hierfür notwendigen Informationen ermittelt. |
Erfasst von | IPN - Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Kiel |
Update | 2019/4 |