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Autor/inLenhart, Volker
TitelDie internationalen Institutionen und die Menschenrechte als Referenzen der Vergleichenden Erziehungswissenschaft.
QuelleWeinheim: Beltz Juventa (2010), 29 S.
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ReiheEnzyklopädie Erziehungswissenschaft Online. Fachgebiet Vergleichende Erziehungswissenschaft
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
ISSN2191-8325
SchlagwörterBildung für alle; Bildungsarbeit; Vergleichende Erziehungswissenschaft; Bildungsmonitoring; Europarat; Bildungspolitik; Internationale Organisation; Bildungspolitik; Bildungsarbeit; Vergleichende Erziehungswissenschaft; Recht auf Bildung; Kinderrechtskonvention; Recht auf Bildung; Internationalität; Globalisierung; Europarat; Menschenrechte; Globalisierung; Internationalität; GATS (General Agreement on Trade in Services); Bildungsmonitoring; Weltbank; Bildungsinternationale; Internationale Organisation; Nichtregierungsorganisation; OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung); Vereinte Nationen; UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation); Weltbank
AbstractDer Bezug der Vergleichenden Erziehungswissenschaft (VE) auf die internationalen Institutionen und Menschenrechte findet in weitgehend separaten Diskussionssträngen statt. Überschneidungen ergeben sich bei der Referenz auf die bildungspolitische Realisierung des Rechtes auf Bildung. Internationale Institutionen werden in Organisationen und Regimes unterschieden. Die internationalen Regierungsorganisationen UNO, UNESCO, UNICEF, OECD, WTO/GATS, WB, AU, ASEAN, CoE, EU, OAS und die internationalen Nichtregierungsorganisationen EI, IFSW, WEF, ICAE, IVETA, WERA, WCCES werden hinsichtlich ihrer erziehungs-/bildungsbezogenen Aktivitäten vorgestellt. Der Bezug der VE auf sie ist ein doppelter, je nachdem ob sie als Einrichtungen im politischen oder im wissenschaftlichen Handlungsfeld gesehen werden. Die völkerrechtliche Verankerung der Menschenrechte und die Themenfelder Menschenrechtsbildung, Recht auf Bildung, Menschenrechte in der Bildung, Rechte des Kindes werden analysiert. Die Fokussierung der VE auf Menschenrechte wird unter Berücksichtigung von deren Normativität erörtert. Die Referenzen auf internationale Institutionen und Menschenrechte werden als Bausteine einer komparativ-erziehungswissenschaftlichen Theorie der Globalisierung interpretiert. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2019/2
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