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Autor/inn/enErbe, Jessica; Wünsche, Tom; Atanassov, Rebecca; Knöller, Ricarda; Koch, Robert; Mundt, Sandra; Rausch-Berhie, Friederike; Schmitz, Nadja; Weller, Sabrina Inez; Ekert, Stefan; Larsen, Christa; Valtin, Anne; Schröder, Ronja; Ornig, Nikola
InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Bildung und Forschung; Bundesinstitut für Berufsbildung
TitelBericht zum Anerkennungsgesetz 2017.
Beschluss des Bundeskabinetts vom 7. Juni 2017. Juni 2017.
QuelleBerlin (2017), 73 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
SchlagwörterBeratung; Rechtsgrundlage; Kosten; Berufliche Integration; Berufliche Qualifikation; Fachliche Qualifikation; Statistik; Anerkennung; Verfahren; Flüchtling
AbstractFünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes zieht der vorliegende Bericht eine Zwischenbilanz. Erstmals hat die Regelung in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die Prüfung ausländischer Qualifikationen geschaffen - unabhängig vom Zuwanderungsstatus und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Das Gesetz sollte die Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen, qualifikationsadäquate Beschäftigung verbessern und die gesteuerte Zuwanderung stärken. Der Anerkennungsbericht 2017 dokumentiert auch die Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings, wonach in den letzten fünf Jahren Verwaltungsstrukturen und umfassende Informations- und Beratungsangebote aufgebaut wurden. Die Zahl der gestellten Anerkennungsanträge steigt weiter an. Bis Ende 2015 gab es in den bundesrechtlich geregelten Berufen über 63.400 Anträge auf Berufsanerkennung. Drei Viertel aller gestellten Anerkennungsanträge hatten im Jahr 2015 eine volle Gleichwertigkeit als Ergebnis (74 Prozent). Die Ablehnungsquote lag mit 2,6 Prozent unter dem Niveau der Vorjahre. (Textauszug; BIBB-Doku).
Erfasst vonBundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Update2018/1
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