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InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutschland / Deutscher Bundestag / Fraktion Die Linke.
TitelIntegrationsperspektiven von geduldeten und bleibeberechtigten Flüchtlingen.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/13608).
Quelle(2013), 7 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheDrucksache / Deutscher Bundestag. 17/13786 v. 06.06.2013
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
ISSN0722-8333
SchlagwörterFörderung; Regionales Netzwerk; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Europäischer Sozialfonds; Migrationshintergrund; Berufsausbildung; Arbeitsvermittlung; Berufliche Integration; Arbeitnehmer; Ausländer; Flüchtling; Jugendlicher
AbstractSeit dem Jahr 2008 wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ein Programm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt finanziert. Daran sind aktuell 28 regionale Netzwerkprojekte mit 230 Partner/Partnerinnen beteiligt. Ziel des ESF-Bundesprogramms Bleiberecht ist die Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, die als Geduldete oder Flüchtlinge einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben oder die nach der Bleiberechtsregelung zumindest eine Aufenthaltserlaubnis 'auf Probe' erhalten haben. Den Projektnetzwerken als Schnittstellen von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsberatungsstellen, potentiellen Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und öffentlicher Verwaltung ist es im Rahmen des Programms gelungen, erfolgreiche Maßnahmen zur Integration dieser Personengruppe in den Arbeitsmarkt zu initiieren. In der Kleinen Anfrage geht es um die von der Bundesregierung geplante Einstellung des Programms zur Förderung der Bleiberechtsnetzwerke. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf den erheblichen Rückgang der Strukturfondsmittel für Deutschland in der neuen ESF-Förderperiode nach 2014. 'Daraus ergeben sich für die betroffenen Personengruppen jedoch keine Nachteile. Die Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Qualifizierung von EU- und Drittstaatsangehörigen wird weiterhin unterstützt und künftig neben Angeboten der Regelförderung insbesondere über die geplanten ESF-Programme für die Anpassungs- und Nachqualifizierungen sowie die berufsbezogenen Sprachförderangebote für Migrantinnen und Migranten gewährleistet.' Forschungsmethode: Dokumentation. (IAB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2014/1
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