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Autor/inn/enBaumert, Jürgen; Füssel, Hans-Peter
TitelKooperation im föderalen Bildungssystem.
Zwischen Wettbewerb und Qualitätssicherung.
Gefälligkeitsübersetzung: Cooperation in the federal education system. Between competition and quality assurance.
QuelleAus: Härtel, Ines (Hrsg.): Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt. Bd. 3, Entfaltungsbereiche des Föderalismus. Heidelberg: Springer (2012) S. 247-273
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben S. 272-273
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-642-15524-6
DOI10.1007/978-3-642-15525-3_11
SchlagwörterBildung; Kompetenz; Bildungspolitik; Kulturhoheit; Bundespolitik; Landespolitik; Wettbewerb; Harmonisierung; Kompetenzverteilung; Reform; Strategie; Bildungseinrichtung; Deutschland
AbstractDie Gesetzgebungstätigkeit des Bundes trifft die Bildungspolitik der Länder indirekt, wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und das heißt auch gleichwertige wirtschaftliche und sozialstrukturelle Rahmenbedingungen geht. Das wirtschaftliche Leistungsgefälle etwa zwischen west- und ostdeutschen Ländern kann nicht ohne Auswirkungen auf die Bildungssysteme bleiben. Aber auch die Frage der Durchsetzbarkeit einzelner Bundesgesetze kann für die Handlungsebene von Bildungseinrichtungen der Länder unmittelbar bedeutsam sein, wenn Sachverhalte - wie etwa Zuwanderungs- und Verweilperspektiven von Migranten - zu regeln sind, die den funktionalen Kern des Bildungssystems berühren. Offensichtlich sind trotz Kulturhoheit die bildungspolitischen Handlungsspielräume der Länder begrenzt. Von zentraler Bedeutung ist aber vor allem im Schul- und Hochschulbereich die föderale Selbstkoordinierung durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK). Im Rahmen der Arbeit der Kultusministerkonferenz und ihrer Kommissionen und Ausschüsse hat sich ein relativ kleinmaschiges System der Selbstbindung der Länder entwickelt. Dabei konzentrieren sich die Regelungen auf Tatbestände, die insbesondere das Zertifizierungssystem und die Anerkennung von Abschlüssen berühren. (ICB2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2013/1
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