Literaturnachweis - Detailanzeige
Sonst. Personen | Rühl, Stefan (Red.); Schmidt, Hans-Jürgen (Red.) |
---|---|
Institution | Deutschland / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge |
Titel | Wanderungsmonitoring: Erwerbsmigration nach Deutschland. Jahresbericht 2015. |
Quelle | Nürnberg (2016), 39 S.
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
Schlagwörter | Statusmobilität; Arbeitserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Bundesland; Migration; Ausbildung; Arbeitsmigration; Statistik; Regionaler Vergleich; Arbeitnehmer; Ausländer; Herkunftsland |
Abstract | "Das vorliegende Wanderungsmonitoring gibt zu Beginn einen Gesamtüberblick über die aktuelle Entwicklung der Zuzüge von ausländischen Staatsangehörigen nach Deutschland. Bei EU-Ausländern, die keinen Aufenthaltstitel benötigen, kann keine Differenzierung nach Aufenthaltsgründen vorgenommen werden. Die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen kann dagegen differenziert nach Aufenthaltszwecken betrachtet werden. Die von den örtlichen Ausländerbehörden erteilten Aufenthaltstitel (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse sowie Blaue Karten EU) werden im AZR registriert und umfassen den Aufenthalt aus familiären oder humanitären Gründen, zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder der Bildung. Betrachtet werden im Folgenden sowohl die Zuzüge (Kapitel 1) als auch die an Drittstaatsangehörige erteilten Aufenthaltstitel (Kapitel 2) im Gesamtjahr 2015. Drittstaatsangehörige Personen, die innerhalb des Kalenderjahres 2015 nach Deutschland eingereist sind, denen jedoch erst nach dem 31. Dezember 2015 ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, sind entsprechend der Themenstellung zwar im Kapitel 1, nicht aber in den Ausführungen in Kapitel 2 und Kapitel 3 (Statuswechsel im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit) berücksichtigt. Folglich divergieren die in Kapitel 2 ausgewiesenen Erteilungszahlen aufgrund der grundsätzlich unterschiedlichen AZR-Auswertungssystematik auch von den Zuwanderungsdaten in anderen Publikationen, die ebenfalls vom Bundesamt erstellt werden ('Migrationsbericht', 'Das Bundesamt in Zahlen'). Bei den vorgestellten Daten handelt es sich stets um reine Personenstatistiken. Sofern einem Drittstaatsangehörigen innerhalb des Kalenderjahres 2015 mehrere Aufenthaltstitel erteilt wurden, wurde bei der Auswertung der Daten des Ausländerzentralregisters jeweils der zuletzt erteilte Aufenthaltstitel berücksichtigt. Damit wird vermieden, dass eine Person mehrmals in die Erteilungsstatistik eingeht. Diesem Bericht liegt ein dreimonatiger Nacherfassungszeitraum bis zum 31. März 2016 zugrunde. Dadurch erhöht sich die Belastbarkeit der Daten, weil längere Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden Berücksichtigung finden. Das bedeutet, dass alle vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 erteilten Aufenthaltstitel, auch wenn diese erst im ersten Quartal 2016 im AZR erfasst wurden, ausgewiesen sind." Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Forschungsmethode: empirisch-quantitativ; empirisch. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2015 bis 2015. (Textauszug, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2016/4 |