Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Kommission |
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Titel | Die EU-Jugendgarantie. Memo [14/530]. |
Quelle | Brüssel (2014), 13 S.
PDF als Volltext (1); PDF als Volltext (2) |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
Schlagwörter | Europäischer Sozialfonds; Politik; Reformpolitik; Arbeitslosenquote; Arbeitsloser Jugendlicher; Arbeitslosigkeit; Arbeitsmarktpolitik; Ausbildungsförderung; Beschäftigungsförderung; Jugendarbeitslosigkeit; Aktionsplan; Bekämpfung; Quote; Umsetzung; Europäische Union; Junger Erwachsener |
Abstract | Die Jugendgarantie besagt, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, eine hochwertige Arbeitsstelle, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entspricht, angeboten wird oder dass sie im Wege einer Lehre, eines Praktikums oder einer Weiterbildung, die Ausbildung absolvieren bzw. die Fähigkeiten und die Erfahrung erwerben können, die notwendig sind, um einen Arbeitsplatz zu finden. Die Jugendgarantie ist sowohl eine Strukturreform zur massiven Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben als auch eine Sofortmaßnahme zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen. Sie basiert auf positiven Erfahrungen in Österreich und Finnland, die zeigen, dass sich Investitionen in einen besseren Übergang junger Menschen von der Schule ins Berufsleben auszahlen. So führte zum Beispiel die finnische Jugendgarantie zu einer beträchtlichen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit: Innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung war 83,5 % der Betroffenen ein Arbeitsplatz, ein Praktikumsplatz oder eine Lehrstelle vermittelt worden oder sie absolvierten eine Weiterbildung. Die Empfehlung für eine Jugendgarantie wurde am 22. April 2013 vom EU-Ministerrat (siehe MEMO/13/152) auf der Grundlage eines von der Kommission im Dezember 2012 vorgelegten Vorschlags (siehe IP/12/1311 und MEMO/12/938) angenommen und vom Europäischen Rat bei seiner Tagung im Juni 2013 gebilligt. (Textauszug, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2015/2 |