Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Vorholt, Udo |
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Titel | Menschenrechte und Kinderrechte: Wahlrechte? Gefälligkeitsübersetzung: Human rights and children's rights: voting rights? |
Quelle | Aus: Meyer, Thomas (Hrsg.): Menschenrechte, universelle Grundrechte und Demokratie. Bochum: Projekt-Verl. (2009) S. 95-125 |
Reihe | Dortmunder politisch-philosophische Diskurse. 7 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
ISSN | 1613-7256 |
ISBN | 978-3-89733-199-0 |
Schlagwörter | Kindeswohl; Kinderschutz; Familienrecht; Kind; Grundgesetz; Menschenrechte; Wahlrecht; Internationales Abkommen; Vereinte Nationen; Europäische Union; Deutschland |
Abstract | Die Kinderrechte sind nach der Definition der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen universell, das heißt sie gelten für alle Kinder ohne Unterschied weltweit und betreffen sowohl Freiheitsrechte als auch Grundrechte. Die Menschenrechte und die Kinderrechte sind interdependent, das heißt sie bedingen sich gegenseitig und können nur als Ganzes vollständig verwirklicht werden. Die UNICEF hat die Kinderrechte systematisch in vier Rechtsbereiche aufgeteilt: (1) Überlebensrechte: alle Rechte, die das Überleben des Kindes sichern, z. B. das Recht auf Nahrung, auf Wohnen oder medizinische Versorgung; (2) Entwicklungsrechte: alle Rechte, die eine angemessene Entwicklung des Kindes garantieren, z. B. das Recht auf Bildung, Freizeit, Schule, Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion; (3) Schutzrechte: alle Rechte, die das Kind schützen, z. B. vor Ausbeutung, Missbrauch, willkürlicher Trennung von der Familie; (4) Partizipationsrechte: alle Rechte, die dem Kind freie Meinungsäußerung und Mitsprache in den die Kinder betreffenden Angelegenheiten garantieren. - Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Geschichte der Kinderrechte, die Aufnahme von Kinderrechten in das deutsche Grundgesetz und über die Kinderrechtsstrategie der Europäischen Union. Ein abschließendes Kapitel beschäftigt sich insbesondere mit den Fragen und Anwendungsmöglichkeiten des Kinderwahlrechts. (ICI2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2012/2 |