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Von der Schulverfassung zum Schulvertrag - mehr Demokratie in den Schulen?
Quelle
Aus: Beutel, Wolfgang (Hrsg.); Fauser, Peter (Hrsg.): Demokratie, Lernqualität und Schulentwicklung.Schwalbach, Taunus: Wochenschau-Verlag (2009) S. 55-66Verfügbarkeit
Der Autor beleuchtet schulrechtliche Aspekte demokratischer Anerkennungs- und Regelungsverhältnisse in der Schule. Er untersucht die gegenwärtige Tendenz, Partizipation und Verantwortungsteilung nicht mehr auf der Ebene Weiterentwicklung der rechtlichen Verfasstheit von Schule voranzutreiben, sondern innerhalb verschiedener Formen des "Schulvertrags" zu fördern. Der Schulvertrag ist hierbei weniger eine juristisch bindende Struktur als ein Beitrag zur sozialen und kulturellen Schulverfassung. Es geht deshalb bei den verschiedenen Formen möglicher schulvertraglicher Absprachen um appellativ und sozial wirksame Ligaturen zwischen den schulischen Gruppen. Schulverträge sind deshalb auch im sprachlichen Sinne doppeldeutig: Sie appellieren an die Kompromiss- und Handlungsfähigkeit der Beteiligten und werden auf dieser pragmatischen Ebene zugleich Ausdruck einer Schulverfassung in Blick auf die sozialen Strukturen und Bindekräfte der in der Schule arbeitenden und lebenden Menschen. (DIPF/Orig.).
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Füssel, Hans-Peter: Von der Schulverfassung zum Schulvertrag - mehr Demokratie in den Schulen? .
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