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Autor/inBöhm, Thomas
TitelKeine Verbindlichkeit der Rechtschreibreform in Unterricht und Leistungsbewertung in Niedersachsen.
Rechtliche Bedenken.
QuelleIn: Pädagogische Führung, 16 (2005) 4, S. 189-190Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0939-0413
SchlagwörterLeistungsbeurteilung; Rechtschreibung; Rechtschreibunterricht; Gerichtsentscheidung; Rechtsprechung; Bewertung; Reform; Deutschland; Niedersachsen
AbstractMit Ausnahme Bayerns und Nordrhein-Westfalens haben die Bundesländer die Rechtschreibreform, soweit nicht Änderungen durch den "Rat für deutsche Rechtschreibung" zu erwarten sind, zur verbindlichen Grundlage der schulischen Leistungsbeurteilung erklärt. Herkömmliche Schreibweisen sind daher nicht mehr nur zu markieren, sondern als Fehler zu werten. Wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen zeigt, bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen diese Vorgabe der Kultusministerien. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2006/4
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