Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Schulte-Kulkmann, Nicole |
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Institution | Universität (Trier). Fachbereich (3). Fach Politikwissenschaft. Lehrstuhl für vergleichende Regierungslehre, Politik und Wirtschaft Chinas |
Titel | The German-Chinese 'Rule of Law Dialogue'. Substantial interaction or political delusion? Gefälligkeitsübersetzung: Der deutsch-chinesische 'Dialog der Rechtsstaatlichkeit'. Bedeutende Interaktion oder politische Täuschung? |
Quelle | Trier (2005), 8 S.
PDF als Volltext |
Reihe | China Analysis. 47 |
Sprache | englisch |
Dokumenttyp | online; Monographie; Graue Literatur |
Schlagwörter | Recht; Rechtsberatung; Bilaterale Beziehungen; Entwicklungsland; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Politisches Programm; Rechtsstaat; Regierungspolitik; Wirtschaftsbeziehungen; Hochschule; Kooperation; Wissenschaftliche Beratung; Bündnis 90/Die Grünen; Stiftung; Wissenschaftliche Einrichtung; Asien; China; Deutschland; Ostasien |
Abstract | Im März 2005 spricht sich Bundeskanzler G. Schröder entschieden für eine Aufhebung des seit 1989 bestehenden Waffenembargos der EU gegenüber der Volksrepublik China aus. Kritischen Stimmen dieser China-Politik entgegnet Schröder, dass sich das kommunistische Land seit den vergangenen 15 Jahren in politischen und rechtlichen Bereichen positiv gewandelt und der seit 1999 bestehende 'Dialog der Rechtsstaatlichkeit' zwischen Deutschland und China einen wichtigen Beitrag zu diesen Veränderungen geleistet habe. Insbesondere lasse sich eine nachhaltige und kontinuierliche Verbesserung der Menschenrechtssituation in China ausmachen. Dem gemäß betrachtet der Beitrag den 'Dialog der Rechtsstaatlichkeit' in seinen Grundzügen, den politischen Hintergrund der Einführung sowie die verschiedenen Aktivitäten, um so zu einer Einschätzung zu gelangen, ob diese politischen Beziehungen eine Verbesserung der Menschenrechtssituation bewirkt haben. In einem ersten Schritt wird zunächst die Entstehung und der Verlauf des 'Dialogs der Rechtsstaatlichkeit' von 1999 bis 2005 beschrieben. Der zweite Schritt nennt die beteiligten deutschen Institutionen (GTZ, Max-Planck-Institut, Stiftungen) und ihr Kooperationsprogramm mit dem Schwerpunkt 'Recht'. Neben dem 'offiziellen' Austausch gibt es eine Reihe von privaten Initiativen, vor allem seitens deutscher Universitäten, in den Bereichen Marktwirtschaft, Informationstechnologie und Menschenrechte sowie anderen Rechtsbereichen. Die Ausführungen zeigen, dass die Bundesregierung seit Beginn des Dialogs 1999 ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in China nicht wesentlich intensiviert hat, schließlich waren viele Kooperationen schon vor dieser politischen Initiative auf den Weg gebracht. Somit ist die Hauptfunktion des 'Dialogs der Rechtsstaatlichkeit' seitens der Bundesrepublik weniger praktisch als politisch-symbolisch anzusehen, um die wirtschaftlichen Beziehungen zu China nicht durch Menschenrechtskontroversen mit der Wählerschaft im eigenen Land zu belasten. (ICG2). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1999 bis 2005. |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2006/5 |