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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
In den vom Praesidium der GI verabschiedeten Empfehlungen fuer ein Gesamtkonzept zur informatischen Bildung an allgemein bildenden Schulen (siehe LOG IN, 20 (2000), Heft 2, Beilage) ist verankert, dass Informatik in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 moeglichst frueh und durchgehend als eigenstaendiges Unterrichtsfach im Pflichtkanon angeboten werden sollte, um allen Schuelerinnen und Schuelern rechtzeitig Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz im Umgang mit Information und Informatiksystemen zu vermitteln. Im Land Brandenburg ist ein eigenstaendiges Fach Informatik in der Sekundarstufe I (Klassenstufen 7 bis 10) nur innerhalb des Wahlpflichtbereichs in den neunten und zehnten Klassen moeglich. Das In-Kraft-Treten eines Rahmenlehrplans fuer diesen Wahlpflichtunterricht mit Beginn des Schuljahres 2002/03 ermoeglicht es mindestens bei einem gewissen Teil der Schuelerschaft - aufbauend auf deren Alltagserfahrungen und Vorkenntnissen im Umgang mit Informatiksystemen - an der Auspraegung von Kompetenzen fuer ein Leben in der Informations- bzw. Wissensgesellschaft mitzuwirken. Dies wird genau beschrieben.
Erfasst von
FIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur
Update
2004_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0720-8642
Loesler, Thomas; Ebner, Roland: Zusammenwirken von Standardanwendungen. 2003.
2821124
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