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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Es ist ein utopisches Unterfangen, in der gebotenen Kürze sowohl die Benachteiligungen als auch die positiven Entwicklungen für behinderte Frauen in drei Gesetzeswerken detailliert besprechen zu wollen. Meine Ausführungen erheben also keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Objektivität, sondern es handelt sich um Beobachtungen und Bewertungen einer behinderten Frau, die seit etwa 15 Jahren nicht müde wird, auf die Benachteiligungen und besonderen Bedürfnisse behinderter Frauen hinzuweisen und Wege zur Verbesserung der Situation aufzuzeigen. Zur Veranschaulichung der doppelten Diskriminierung behinderter Frauen möchte ich drei Bereiche nennen, in denen sie besonders benachteiligt werden. Gleichzeitig weise ich auf die Forderungen behinderter Frauen hin, die für die drei angesprochenen Gesetze (Schwerbehindertengesetz, Sozialgesetzbuch, Gleichstellungsgesetz) relevant sind. (Orig.).
Erfasst von
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update
2002_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
1438-3667
Arnade, Sigrid: Gegen die doppelte Diskriminierung. 2001.
2802963
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