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Die Publikation beschäftigt sich mit der "Kopftuch-Frage" von Referendarinnen und Lehrerinnen muslimischen Glaubens. Anhand des Beispiels zweier verschiedener Fälle aus Baden-Württemberg und Niedersachsen, wird die unterschiedlich Behandlung dieser Frage durch die Gerichte deutlich gemacht. "Beide jungen Frauen wollten nach Abschluss ihres Referendariats in den Schuldienst an Grund- und Hauptschulen übernommen werden. In beiden Fällen waren die von ihnen kontaktierten Schulen bereit, sie einzustellen. Der Fall Ludin (Baden- Württemberg) ist etwas älter. Er begann bereits im Jahr 1998 mit der Frage, ob sie als Referendarin tätig sein dürfe. Die Ablehnung ihrer Einstellung wurde vor kurzem in zweiter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 26. Juni 2001 bestätigt. Er übernahm im Wesentlichen die Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das die Ablehnung der Übernahme Ludins in den Schuldienst für rechtmäßig erklärte. Im Fall der niedersächsischen Lehrerin, dieser Fall wurde im Oktober 2000 entschieden, verpflichtete das Gericht die Bezirksregierung Lüneburg, die Klägerin zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Beamtin auf Probe einzustellen. Die Bezirksregierung hat Revision eingelegt, die mittlerweile zugelassen wurde. [Es wird] zuächst die baden-württembergische Argumentation und danach die niedersächsische vorgestellt. Abschließend folgt eine Gegenüberstellung der beiden konträren Argumentationslinien in Form eines Schemas, ergänzt durch einige Presseausschnitte. "Da das Spektrum möglicher 'Konfliktfälle' noch etwas breiter ist als allgemein in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und um die Fixierung auf die Grenzziehung 'Christentum versus Islam' etwas aufzulösen, werden in den Presseausschnitten im Anhang auch einige wenige Beispiele für 'innerchristliche' Konflikte dokumentiert." (DIPF/Orig./Kr.).
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Karakasoglu, Yasemin: Die "Kopftuch-Frage" an deutschen Schulen und Hochschulen. 2002.
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