Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Jalovaara, Anne-Maria |
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Titel | Berufliche Bildung in Finnland. Gefälligkeitsübersetzung: Vocational training in Finnland. |
Quelle | Aus: Bös, Gunther (Hrsg.); Neß, Harry (Hrsg.): Ausbilder in Europa. Probleme und Perspektiven. Bielefeld: Bertelsmann (2000) S. 232-246 |
Beigaben | Grafiken 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
Schlagwörter | Gesetz; Gesetzgebung; Ausbildung; Berufsausbildung; Ausbildungsprogramm; Praktikum; Qualität; Qualitätssicherung; Ausbilder; Auszubildender; Finnland |
Abstract | Die Ausbilder haben nach dem heutigen Ausbildungsgesetz in Finnland keine Sonderstellung. So sind keine beruflichen oder formellen pädagogischen Kompetenzkriterien festgelegt worden. Nach dem gültigen Gesetz (Gesetz über die Lehrlingsausbildung, Laki oppisopimuksesta 1605/1992 § 10) wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dass "der Auszubildende die Möglichkeit hat, unter fachkundiger Betreuung und Kontrolle Aufgaben zu erledigen". In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen einen Betreuer für den Auszubildenden nennt, der neben seiner eigenen Tätigkeit sowohl als persönlicher Ausbilder des Auszubildenden als auch als Kontaktperson zu anderen Verantwortlichen innerhalb des Lehrvertrags tätig ist. (DIPF/Orig.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2002_(CD) |