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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Wenn Kinder, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurden, als Zeugen vor Gericht gehoert werden, dann entsteht eine grundsaetzliche Spannung zwischen dem Opferschutz einerseits und einem fairen, d.h. rechtsstaatlichen Prozessverlauf andererseits. Obgleich sich dieses Spannungsgefuege nicht aufloesen laesst, gilt es, Kinder und Jugendliche vor weiteren traumatisierenden Erfahrungen zu schuetzen, die durch den Gerichtsprozess auftreten koennen. Welche Regelungen der Gesetzgeber zum Zeugen- bzw. Opferschutz hier getroffen hat, wird im vorliegenden Beitrag vorgestellt.(DJI/Abstract übernommen).
Erfasst von
Deutsches Jugendinstitut, München
Update
2003_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0342-5258
Kreutz, Marcus: Die verfahrensrechtliche Stellung des Kindes im Strafprozess bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 2002.
2465530
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