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Sachsen steht kurz davor, ein neues Hochschulgesetz einzuführen. Mit dem vorliegenden Entwurf bekennt sich Wissenschaftsminister Prof. Dr. Hans Joachim Meyer ausdrücklich zur deutschen Universitätstradition. Er stärkt die Rektorate und das Kuratorium als unabhängiges Gremium der Hochschule. Ein übergreifender Landeshochschulrat wie in Brandenburg ist nicht vorgesehen. In finanziellen und administrativen Fragen werden die sächsischen Hochschulen künftig durch ihre Kanzler vertreten. Bisher waren sie zwar im Rektorat vertreten, nach außen hin galt jedoch die Stimme des Rektors. Anders als im brandenburgischen Gesetz wird es in Sachsen keine allein vertretenden Präsidenten geben. Die Rektoren und Prorektoren stammen aus der Professorenschaft einer Hochschule. Nach einer heftigen Kontroverse öffnete der Wissenschaftsausschuss des sächsischen Landtages diesen Paragraphen, künftig dürfen auch Professoren anderer Hochschulen als Rektoren kandidieren. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die zweimalige Wiederwahl ist zulässig. Die wesentlichsten Veränderungen gegenüber dem derzeit gültigen Gesetz aus dem Jahr 1993 betreffen das Kuratorium. Es wird künftig sowohl Kompetenzen des Akademischen Senats als auch des Ministeriums übernehmen. "Im Kuratorium sitzen auch externe Mitglieder aus der Wirtschaft und der Forschung. Sie zu stärken ist ein intelligenter Kompromiss zu den hochschulfernen Hochschulräten. Das Kuratorium hat eine andere Sicht auf die Dinge als der Akademische Senat, in dem sich die verschiedenen Interessen der betroffenen Hochschulgruppen bündeln." Offen ist, inwieweit die sächsischen Hochschulen freie Hand bezüglich ihrer Mittel bekommen. Erste Experimente mit flexibilisierten Haushalten fanden seit 1995 an der TU Dresden und an der Fachhochschule im ostsächsischen Zittau statt. 1996 begannen ähnliche Versuche an der Universität Leipzig und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Mittweida. Dabei ging es vor allem um die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Sachmitteln, Investitionen, Drittmitteln und den Posten für Forschung und Lehre. Die Versuche scheiterten am fortgesetzten Stellenabbau und an der Haushaltssperre des Finanzministeriums. Derzeit sind die sächsischen Hochschulen von einem weiteren massiven Stellenabbau bedroht. Angesichts sinkender Bevölkerungszahlen im Freistaat muss der Finanzminister den öffentlichen Dienst weiter zusammenstreichen. (HoF/Text übernommen).
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0936-4501; 1437-4234
Schwarzburger, Heiko: Autonomie auf sächsisch. 1999.
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