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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die Versicherungswirtschaft verfügt über ein dreistufiges abgestimmtes und aufbauendes Berufsbildungssystem mit folgenden Abschlüssen: Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt. Die Neuordnung erstreckte sich auf die Ausbildungsordnung zum Versicherungskaufmann, die am 01.08.1996 in Kraft getreten ist, und die Fortbildung zum Geprüften Versicherungsfachwirt. Hier handelte es sich um die Neuordnung der Prüfungsregelungen im Rahmen einer bundeseinheitlichen Prüfungsordnung, die am 16.03.1998 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Beitrag beschreibt die veränderten Qualifikationsanforderungen in der Versicherungswirtschaft, erläutert das Leitziel der beruflichen Handlungskompetenz in der neugestalteten Ausbildungsordnung und geht auf unterstützende Massnahmen zur Umsetzung der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans ein. Ausserdem wird das Strukturkonzept der Prüfungsordnung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin" dargestellt. Forschungsmethode: anwendungsorientiert. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum von 1985 bis 1995. (BIBB).
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Standortunabhängige Dienste
0341-4515
Stiller, Ingrid: Berufsbildung in der Versicherungswirtschaft. 1998.
2405095
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