Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Meusel, Ernst-Joachim |
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Titel | Rücken gestärkt. Rechtsprechung. |
Quelle | In: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 53 (1997) 19, S. 10Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0936-4501; 1437-4234 |
Schlagwörter | Rechtsprechung; Rechtsstreit; Staat; Verfassungsrecht; Wissenschaftsfreiheit; Studiengang; Hochschule; Abwicklung |
Abstract | Hochschulen haben das Recht, vom Gesetzgeber unmittelbar angehört zu werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Die Bestimmungen des Haushaltsstrukturgesetzes über die Aufhebung von Studiengängen seien deshalb verfassungswidrig und nichtig, weil den betroffenen Universitäten und ihren Untergliederungen nicht ausreichend Gelegenheit geboten worden sei, dem Abgeordnetenhaus ihre Meinung zu den gesetzgeberischen Absichten vorzutragen, denn die Aufhebung von Studiengängen greife in das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit ein. Da ein solcher Eingriff zuständigerweise durch das Parlament zu erfolgen habe, müsse das Abgeordnetenhaus selbst die Bedenken der Hochschule entgegennehmen und wägen, eine mittelbare Anhörung durch die Senatsverwaltung reiche nicht aus. Gleiches muß auch für das Haushaltsverfahren gelten. (HOF/Text übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |